Stadt Schwarzenbek

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Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen im Bürgerservice!

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag*:
09:00 - 12:00 Uhr sowie
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr sowie
14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

*Das Sozial- und das Standesamt sind vormittags ausschließlich telefonisch erreichbar. Die Stadtkasse (Zahlungsverkehr) hat geschlossen.

Inhalt




Anmeldung der Eheschließung

Beim offiziellen Start ins Eheglück kommt man nicht ganz ohne Formalitäten aus.

Anstelle des früheren Aufgebotes geht heute die „Anmeldung der Eheschließung“ voraus. Dabei wird die Ehefähigkeit beider Verlobten geprüft und etwaige Ehehindernisse und Eheverbote ermittelt.

Informieren Sie sich daher rechtzeitig, welche Unterlagen Sie benötigen. Sobald Sie alle Unterlagen zusammen haben, können Sie gemeinsam Ihre Eheschließung beim Standesamt anmelden. 
Schwarzenbeker*innen wenden sich hierfür vorab über unsere Mailadresse standesamt@schwarzenbek.de an uns. Wir teilen Ihnen mit, welche Unterlagen Sie mitbringen müssen und vermitteln Ihnen anschließend einen Termin zur Anmeldung.

Zuständig für die „Anmeldung der Eheschließung“ ist das Standesamt, in dessen Bezirk einer der Verlobten gemeldet ist. Bei mehreren Wohnsitzen besteht die Möglichkeit selbst zu wählen, welches Standesamt Sie bevorzugen.

Haben Sie schon einen festen Termin für Ihre Eheschließung in Planung? Dann vereinbaren Sie gerne rechtzeitig – jedoch frühestens ein halbes Jahr vorher – persönlich einen Termin mit uns. Dieses gilt insbesondere für beliebte Eheschließungstermine und markante Daten.
Es ist natürlich auch möglich, kurzfristig ins Eheglück zu starten.

Sollten Sie bei einem anderen Standesamt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland heiraten wollen, muss vorher die Anmeldung der Eheschliessung beim Wohnsitzstandesamt erfolgt sein. Die Unterlagen werden dann dem Standesamt Ihrer Wahl zugestellt. Sie sollten zuvor jedoch den Termin mit dem gewünschten Standesamt abstimmen. 

 

Was wird benötigt?

Sind Sie beide volljährig, noch niemals verheiratet gewesen, in Deutschland geboren und im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit (durch Geburt), dann werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes für das Standesamt (Bescheinigung vom Einwohnermeldeamt Ihres Hauptwohnsitzes)
    • Bitte beachten Sie, dass die Aufenthaltsbescheinigung nicht älter als ein halbes Jahr sein darf.
  • beglaubigte Ablichtung/Abschrift aus dem Geburtenregister (keine Geburtsurkunde)
    • Sie erhalten diese Urkunde beim zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes.

...wenn Sie gemeinsame Kinder haben:

  • die Geburtsurkunde(n)
  • die Vaterschaftsanerkennung
  • die Sorgeerklärung - wenn vorhanden -

Welche Unterlagen das Standesamt zur Prüfung Ihrer Ehefähigkeit benötigt, hängt trotzdem immer vom Einzelfall ab. Erkundigen Sie sich daher persönlich beim Standesamt, 

  • wenn Sie nicht zum ersten Mal heiraten,
  • wenn einer von Ihnen nicht im Bundesgebiet geboren ist,
  • wenn Sie ausländischer Staatsangehöriger sind,
  • wenn Sie eingebürgert worden sind.

Die vorstehenden Informationen können unmöglich vollständig und abschließend sein. Für nähere Auskünfte und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an das Standesamt Ihres Wohnsitzes.



Ergänzende Informationen:
  • Ausländische Urkunden müssen grundsätzlich in Deutschland von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt werden. Ausnahme: internationale (mehrsprachige) Urkunden nach dem Übereinkommen vom 08. September 1976. Im Ausland gefertigte Übersetzungen können wir leider nicht anerkennen.
  • Falls ein Verlobter die deutsche Sprache nicht beherrscht, ist ein Dolmetscher für die Anmeldung der Eheschließung erforderlich. Beim Standesamt gibt es eine Liste der Dolmetscher, die beim Gericht zugelassen sind (staatlich vereidigte Dolmetscher).


Hinweise zu Bild-und Tonaufnahmen

Vermutlich haben Sie den Wunsch, Ihre Erinnerungen an Ihren Festtag mit Bild-, Video- und /oder Tonaufnahmen festhalten zu wollen. Hier möchten wir auf gewisse Besonderheiten hinweisen.

Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen sind bei einer Eheschließung grundsätzlich nicht zulässig (siehe auch Kommentar zu § 14 Personenstandsgesetz).

Bei Eheschließungen durch Standesbeamte des Standesamtes Schwarzenbek dürfen Sie aber gerne in Abstimmung mit der durchführenden Standesbeamtin fotografieren.

Die erstellten Aufnahmen dürfen nur mit Einwilligung des/der aufgenommen Personen veröffentlicht werden (siehe hierzu auch § 22 KunstUrhG und den entsprechenden Kommentar).

Diese Einwilligung wird von den Standesbeamtinnen des Standesamtes Schwarzenbek nicht erteilt.

Eine Veröffentlichung der erstellten Aufnahmen, insbes. im Netz z.B. auf Facebook, YouTube etc. ist daher nicht gestattet, soweit auf diesen Aufnahmen die Standesbeamtin zu sehen ist.

 

Innerhalb des Standesamtes, sowie vor dem Rathaus oder den Außentraustellen ist das Werfen von Reis, Konfetti und die Benutzung von „Konfettikanonen“ untersagt.
Im Falle der Nichtbeachtung wird Ihnen die Reinigung in Rechnung gestellt.

Bitte geben Sie diese Informationen auch an ihre Gäste weiter.


Das Trauzimmer im Rathaus bietet Platz für maximal 20 Personen. 

Gebühren

  • 50,00 €
  • 80,00 € (wenn mind. ein Partner ausländerischer Staatsangehöriger ist)
    • zusätzlich je Recht 20,00 €, wenn kein ausländisches Ehefähigkeitszeugnis vorgelegt wird
  • 15,00 € (Urkunde)

Weitere mögliche Gebühren für:

  • Stammbuch
  • Namensführung

Eheschließung im Amtsrichterhaus

Standesamt AmtsrichterhausTrauung Amtsrichterhaus

Termine für Trauungen an Freitagen im Amtsrichterhaus:

  • 23.02.2024
  • 22.03.2024
  • 26.04.2024
  • 24.05.2024
  • 28.06.2024
  • 19.07.2024
  • 20.09.2024
  • 18.10.2024
  • 22.11.2024
  • 13.12.2024

Im Amtsrichterhaus erfolgen die Eheschließungen um 09:30 Uhr, 10:30 Uhr sowie 11:30 Uhr.

Bitte beachten Sie, dass die Anmeldung der Ehe frühestens 1/2 Jahr vorher (gesetzliche Frist) erfolgen kann. Reservierungen nimmt das Standesamt Schwarzenbek ab diesem Zeitraum entgegen.

 

Unser Trauzimmer

Trauzimmer

Trauzimmer

Trauzimmer

 



Verfügbare Formulare:

Datenschutz-Grundverordnung - Standesamt
PDF-Dokument: 63 kB

Ansprechpartner


Zuständige Behörde:

Stadt Schwarzenbek Fachbereich Öffentliche Sicherheit & Soziales
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Telefon:
04151 8810

Fax:
04151 881291



Ansprechpartner:

Frau Fieberg
Fachbereich Öffentliche Sicherheit & Soziales
Standesamt
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Telefon:
04151 881144

Fax:
04151 881292

E-Mail:

Internet:

Raum:
312 - 1. Obergeschoss




Frau N. Schmidt
Fachbereich Öffentliche Sicherheit & Soziales
Standesamt
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Telefon:
04151 881144

Fax:
04151 881292

E-Mail:

Internet:

Raum:
312 - 1. Obergeschoss