Stadt Schwarzenbek

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Gleichstellung

Frau Petra MichalskiHerzlich Willkommen auf der Seite der
Gleichstellungsbeauftragten von Schwarzenbek! 


Gleichstellung bedeutet Chancengleichheit und von Chancengleichheit profitieren alle! 

Haben Sie Fragen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie?
Fühlen Sie sich ungerecht behandelt?
Haben Sie Gewalterfahrungen gemacht?
Stoßen Sie beruflich oder allgemein im Leben an Ihre Grenzen? 

Die Gleichstellungsbeauftragte berät hilfesuchende Frauen und Männer aus der Bevölkerung und der Verwaltung der Stadt Schwarzenbek.

Machen Sie gerne einen Termin unter  04151 881106. Wir können uns in meinem Büro im Rathaus von Schwarzenbek (Zimmer 411a) treffen oder an einem von Ihnen gewünschten Ort.

Ihre Petra Michalski

Gleichstellungsbeauftragte Stadt Schwarzenbek

Kontakt:

Wappen der Stadt Schwarzenbek

Frau Michalski
Gleichstellungsbeauftragte
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Telefon:
04151 881106

Fax:
04151 881292

E-Mail:

Internet:

Raum:
411a - 2. Obergeschoss


Rechtliche Grundlagen

Die rechtliche Grundlage für staatliche Frauenpolitik bildet Artikel 3 Abs. 2 unseres Grundgesetzes.  


„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“


Damit stellt die aktive Förderung von Frauen ein Staatsziel dar, dem auch die Kommunen verpflichtet sind. Folgerichtig ist die Herstellung von Chancengleichheit zwischen den Geschlechtern auch in der Landes- und Kommunalverfassung in Schleswig-Holstein festgelegt. Die Aufgaben der kommunalen Gleichstellungsbeauftragten sind in den Hauptsatzungen der Kommunen konkretisiert. 


Neben Art. 3 Abs. 2 GG sind weitere rechtliche Grundlagen vorhanden:

  • die Gemeindeordnung des Landes Schleswig-Holstein,
  • Gleichstellungsgesetz (GstG) - des Landes Schleswig-Holstein,
    • darin enthalten: Frauenförderplan
  • die Hauptsatzung der Stadt Schwarzenbek

  

Ziele und Aufgaben

Die Gleichstellungsbeauftragte wird in jeder Gemeinde mit mehr als 15.000 Einwohnerinnen und Einwohnern bestellt. Mit dieser Funktion fördert der Staat die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin (siehe Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz). 

In der Gesellschaft werden Frauen stärker von strukturellen Benachteiligungen getroffen, als Männer.
Immer noch verdienen Frauen bei gleicher Arbeit im Durchschnitt 21% weniger als Männer.
Auch in den Führungsebenen bleiben die Posten für Frauen häufig trotz guter Ausbildungen schwer erreichbar.
Politisch wird die deutsche Bevölkerung immer noch überwiegend von Männern vertreten.
Jede dritte bis vierte Frau ist von sexualisierter und/oder häuslicher Gewalt betroffen.
Trotz gesetzlicher Nachbesserungen ist die Kinderbetreuung nicht immer im benötigten Umfang gewährleistet. 

Gleichstellungsbeauftragte machen Öffentlichkeitsarbeit und führen Veranstaltungen durch, um auf diese Missstände hinzuweisen.
Sie arbeiten in Netzwerken und entwickeln gemeinsam mit den Netzwerkpartnerinnen und -partnern Projekte, um die Situation für Frauen zu verbessern.
Sie arbeiten in politischen und fachlichen Gremien zu frauenpolitischen Themen.
Sie sensibilisieren Frauen dafür, für ihre Arbeit auch entsprechend entlohnt zu werden.  
Sie bieten Fortbildungen zur Selbstbehauptung und zu fachlichen Fragen an, um Frauen den Weg im Beruf und in die Politik zu ebnen.
Sie vermittelt Frauen, die von Gewalt betroffen sind, an die Frauenberatungsstelle oder das Frauenhaus.

Tätigkeitsberichte:

Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten - Juni 2012 bis Juni 2015
Tätigkeitsbericht der Gleichstellungsbeauftragten - Juni 2015 bis Februar 2018

 

Gender Mainstreaming

Gender Mainstreaming bedeutet, bei allen gesellschaftlichen Vorhaben die unterschiedlichen Lebenssituationen und Interessen von Frauen und Männern von vornherein und regelmäßig zu berücksichtigen, da es keine geschlechtsneutrale Wirklichkeit gibt.

 

Hilfetelefon

Externer Link: BFZ_Logo_Hilfetelefon_4c

 

Informationen


Für alle, die noch mehr erfahren möchten:

Deckblatt Broschüre

 
PDF-Datei zum Download

Die Infobroschüre der
Stadt Schwarzenbek
-
ebenfalls kostenlos im
Rathaus zu erhalten!