Stadt Schwarzenbek

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Beteiligungen

Zur Erfüllung der öffentlichen Aufgaben kann die Stadt Schwarzenbek Unternehmen gründen oder sich hieran beteiligen, wenn hierdurch die kommunale Aufgabe mindestens ebenso gut und wirtschaftlich wie in Organisationsformen des öffentlichen Rechts erfüllt werden kann, siehe §§ 101 ff. Gemeindeordnung (GO).

Die Stadt Schwarzenbek ist an mehreren privatrechtlichen sowie öffentlich-rechtlichen Gesellschaften beteiligt. Die Beteiligung geschieht zum Beispiel durch Entsendung von Vertretern der Verwaltung und/oder Ausschüssen.

Ebenso hat die Stadt Schwarzenbek die Beteiligungen wirksam zu steuern und zu kontrollieren um eine Sicherstellung der Erfüllung des öffentlichen Zwecks zu gewährleisten.

Einen Überblick über die außerhalb der Kernverwaltung organisierte Aufgabenwahrnehmung sowie als Informationsgrundlage soll der Beteiligungsbericht schaffen:

Beteiligungsbericht 2020

 

Informationen


Für alle, die noch mehr erfahren möchten:

Deckblatt Broschüre

 
PDF-Datei zum Download

Die Infobroschüre der
Stadt Schwarzenbek
-
ebenfalls kostenlos im
Rathaus zu erhalten!