Landschaftsplan
Der Landschaftsplan ist ein Instrument der kommunalen Planung und wird für das gesamte Gemeindegebiet aufgestellt. Er ist die ökologische Grundlage für die Bauleitplanung und orientiert sich an den Grundsätzen des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Der Landschaftsplan soll dazu beitragen, die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf den verschiedenen Planungsebenen zu ermitteln, darzustellen und zu begründen.
Der Landschaftsplan umfasst sowohl den unbesiedelten (Außen-)Bereich als auch den besiedelten (Innen-)Bereich im Sinne des Baugesetzbuches. Gemäß § 9 Absatz 3 Bundesnaturschutzgesetz enthält der Landschaftsplan unter anderem Angaben über den vorhandenen Zustand von Natur und Landschaft. Er benennt Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung von Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft und gibt Hinweise zum Aufbau und Schutz eines Biotopverbundes und zur Biotopvernetzung sowie zum Schutz bestimmter Teile von Natur und Landschaft wie zum Beispiel Biotope mit den dort vorkommenden Tieren und Pflanzen.
Die Inhalte der Landschaftsplanung sind im Rahmen von Planungen und Verwaltungsverfahren zu berücksichtigen. Seine rechtlichen Grundlagen findet er im Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit dem Landesnaturschutzgesetz. Die Aufgaben und Inhalte der Landschaftsplanung sind in § 9 des Bundesnaturschutzgesetzes beschrieben.