Ausnahmen von der Fischereischeinpflicht beantragen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
- Ein Antrag auf Erteilung einer sonstigen Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht muss zusammen mit einer Beschreibung des Sachverhalts sowie einer Begründung für die Notwendigkeit der Ausnahme bei der oberen Fischereibehörde eingereicht werden.
- Der Antrag kann formlos per Post oder per E-Mail gestellt werden. Eine Online-Antragsmöglichkeit steht dafür derzeit nicht zur Verfügung.
Bearbeitungsdauer
- 1 — 4 Woche(n)
- Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsaufkommen in der oberen Fischereibehörde und kann ein bis vier Wochen betragen.
Rechtsbehelf
Wenn die obere Fischereibehörde die Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am: 25.11.2025
Fachlich freigegeben durch:
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Landwirtschaft, Ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein