Fangtätigkeiten einer Person im Aal-Register registrieren
Volltext
Wenn Sie als Person Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich vorher bei der zuständigen Behörde registrieren lassen. Die zuständige Behörde registriert die Personen, die Aale zu Erwerbszwecken fangen, unter einer Registriernummer im Fischereiregister.
Teaser
Wenn Sie Aale zu Erwerbszwecken fangen möchten, müssen Sie sich bei der zuständigen Behörde als Person registrieren.
Verfahrensablauf
- Sie registrieren die Aalfischerei vor Aufnahme ihrer Tätigkeit bei der zuständigen Behörde.
- Sie geben an, ob sie in Küsten oder Binnengewässern fischen und grenzen das Fisch-Gebiet ein.
- Die Anzeige ist formlos und die Registrierung erfolgt nachdem Sie die den formalen Antrag bei der zuständigen Behörde eingereicht haben.
- Sie erhalten dann eine Registriernummer.
Zuständige Stelle
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR
Erforderliche Unterlagen
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Vor der ersten Aalfischerei
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie die Aalfischerei aufgeben, muss dies der oberen Fischereibehörde unverzüglich gemeldet werden (Abmeldung von der Aalfischerei).
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR)