Fischereischein bei Verlust neu ausstellen lassen
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
Antragstellung bei der Behörde:
- Sie stellen vor Ort einen Antrag auf Erteilung eines Ersatz-Fischereischeins.
- Hierfür benötigen Sie einen Identitätsnachweis (zum Beispiel Personalausweis).
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr wird der digitale Fischereischein bei der örtlichen Ordnungsbehörde sofort ausgehändigt, gegebenenfalls ausgedruckt und auf Wunsch per E-Mail zugesandt (für Berufsfischer oder Berufsfischerinnen bei der oberen Fischereibehörde).
- Der Fischereischein im Kartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.
Antragstellung über einen Onlinedienst:
- Sie loggen sich in Ihr Servicekonto Plus im Serviceportal des Landes ein.
- Wenn Sie noch kein Servicekonto Plus eröffnet haben, legen Sie sich bitte zunächst ein kostenloses Servicekonto Plus an.
- Wählen Sie den Dienst »Fischereischein ausstellen« aus, wählen Sie im Dienst »Ersatzausstellung« aus und geben Sie die erforderlichen Daten ein.
- Hierfür benötigen Sie die Nummer (ID) Ihres verlorengegangenen Fischereischeins. Ohne die Nummer des verlorengegangenen Fischscheins kann der Onlinedienst nicht genutzt werden. Wenn Sie die Nummer nicht mehr besitzen, wählen Sie bitte den Antragsweg über die zuständige Behörde.
- Nach Entrichtung der Verwaltungsgebühr im Onlinedienst wird Ihnen der digitale Fischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos zugesandt. Dies kann einige Minuten dauern. Der Fischereischein im Scheckkartenformat wird Ihnen einige Wochen später per Post zugestellt.
Kosten
Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.
- bei Antragstellung in einer Behörde
Gebühr: 30,00 EUR (Vorkasse: ja)
- bei Antragstellung über den Onlinedienst
Gebühr: 18,00 EUR (Vorkasse: ja)
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
- Der digitale Fischereischein wird direkt vor Ort ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail übersandt. Der Fischereischein im Kartenformat wird einige Wochen später per Post übersandt.
Rechtsbehelf
Wenn die obere Fischereibehörde den Fischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.