Genehmigung für das Befahren von nicht für die Schifffahrt bestimmten Gewässern beantragen

Urheber

Kosten

  • Gebührenrahmen nach Tarifstelle 24.9 des Allgemeinen Gebührentarifs.

    Verwaltungsgebühr: Mindestens 50,00 EUR, höchstens 500,00 EUR. (Vorkasse: nein)