Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"
Urheber
Volltext
Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.
Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.
Teaser
Wer Schuldnerinnen / Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).
Erforderliche Unterlagen
Antrag auf Anerkennung
Kosten
Keine
Frist
Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.