Schuldnerberatungsstelle: Anerkennung als "Geeignete Stelle"

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Volltext

Wenn Sie Schuldnerinnen und Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten wollen, benötigen Sie eine staatliche Anerkennung.

Eine Anerkennung in einem anderen Bundesland steht nicht der Anerkennung nach dem schleswig-holsteinischen Ausführungsgesetz zur Insolvenzordnung (AGInsO) gleich. Die Anerkennungsvoraussetzungen in Schleswig-Holstein sind § 3 AGInsO zu entnehmen.

Teaser

Wer Schuldnerinnen / Schuldner im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahrens beraten möchte, benötigt eine staatliche Anerkennung.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Soziales, Jugend, Familie, Senioren, Integration und Gleichstellung (MSJFSIG).

Erforderliche Unterlagen

Antrag auf Anerkennung

Kosten

Keine

Frist

Die Anerkennung ist rechtzeitig vor Beratungsbeginn erforderlich.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.