Urlaubsfischereischein genehmigen oder verlängern lassen
Urheber
Kosten
Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.
Die Höhe der Fischereiabgabe ergibt sich aus der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes.
- Bei Antragstellung in einer Behörde: dieser Betrag enthält 20 Euro Fischereiabgabe und 30 Euro Verwaltungsgebühren
Gebühr: 50,00 EUR (Vorkasse: ja)
- Bei Antragstellung über den Onlinedienst: dieser Betrag enthält 18 Euro Fischereiabgabe und 20 Euro Verwaltungsgebühren
Gebühr: 38,00 EUR (Vorkasse: ja)
Bearbeitungsdauer
Der digitale Urlaubsfischereischein wird direkt vor Ort ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail übersandt. Bei Antragstellung über einen Onlinedienst wird der digitale Urlaubsfischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos übermittelt. Dies kann einige Minuten dauern.
Rechtsbehelf
Wenn die obere Fischereibehörde den Urlaubsfischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.