Untersuchungsstellen für den Bereich des BBodSchG Anerkennung
Volltext
Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.
Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa
www.resymesa.de
bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesenLeistungserbringern Kontakt aufnehmen können.
Teaser
Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern.
Ansprechpunkt
Für die Anerkennung als Sachverständige wenden Sie sich in Schleswig-Holstein bitte an die Industrie- und Handelskammer, für Untersuchunsstellen bitte an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur in Schleswig-Holstein.
Rechtsgrundlage(n)
Landesbodenschutzgesetze
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen und Regelungen zur Untersuchung von Abfällen, finden Sie im Landesportal.
Urheber
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz