Überwachung von Schwimm- und Badebecken
Urheber
Volltext
Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden unterliegen der Überwachung durch das Amt für Gesundheit.
Neben der Bewertung der regelmäßig vom Betreiber durchzuführenden Untersuchungen des Schwimm- und Badebeckenwassers führt das Amt für Gesundheit Besichtigungen und Untersuchungen durch. Dabei werden vor Ort Betriebsparameter überprüft, die Einhaltung der Betreiberpflichten kontrolliert und ggf. selbst Wasserproben entnommen.
Teaser
Das Amt für Gesundheit überwacht Schwimm- und Badebecken in Gewerbebetrieben, öffentliche Bäder sowie sonstige Bäder, die nicht ausschließlich privat genutzt werden.
Ansprechpunkt
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Gesundheitsamt).
Kosten
Es fallen Gebühren gemäß der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Diese können unterschiedlich hoch sein. Genaue Auskunft hierüber erteilt die zuständige Behörde.