Genehmigung für Elektrofischerei beantragen

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Volltext

Für bestimmte Zwecke kann Ihnen die Behörde auf Antrag erlauben, Fische unter Anwendung von Strom zu fangen. Dazu gehören: Fang von Laichfischen, Bestandsaufnahmen zur Beweissicherung oder zur Erstellung von Hegeplänen, wissenschaftliche Untersuchungen oder die nachhaltige und mit anderen Fischereigeräten nicht erreichbare Gewässerbewirtschaftung. Des Weiteren werden verschiedene Anforderungen an das Elektrofangerät und an dessen Betreiber:innen gestellt.

Teaser

Wenn Sie unter Anwendung elektrischen Stroms Fische fangen wollen, ist das grundsätzlich verboten. Für bestimmte Zwecke können Sie eine Ausnahmegenehmigung erhalten.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen schriftlich die Genehmigung, unter Anwendung von Strom Fische fangen zu dürfen. Dabei benennen Sie den Zweck und fügen die erforderlichen Unterlagen bei.
  • Die zuständige Behörde prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und ob die fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung vorliegen.
  • Nach Abschluss der Prüfung wird Ihnen in einem Bescheid die Ablehnung oder die Genehmigung mitgeteilt. Dieser Bescheid kann gebührenpflichtig sein.

Ansprechpunkt

an die obere Fischereibehörde

Zuständige Stelle

Die oberste Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR)

Voraussetzungen

Sie müssen den Zweck für den Fang unter Anwendung von Strom nennen sowie die erforderlichen Unterlagen einreichen.

Außerdem dürfen Sie nur unter Verwendung von Gleichstrom oder geeignetem Impulsgleichstrom fischen. Wechselstrom dürfen Sie nicht als Fangstrom verwenden. Das Elektrofanggerät müssen Sie nach den anerkannten Regeln der Technik benutzen. Sie haben die sich aus den Bedienungsvorschriften und den besonderen örtlichen Umständen ergebenden Sorgfaltspflichten zu erfüllen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (schriftlich)
  • Nachweis über Lehrgang zur Elektrofischerei (Bedienschein) oder Nachweis Fischwirt/in
  • Zulassungsschein des einzusetzenden Elektrofanggerätes
  • Ggf. Auflistung der Gewässer

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 0,00 EUR, höchstens 50,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Frist

Vor Aufnahme der Tätigkeit

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Antrag auf Ausübung der Elektrofischerei

Hinweise (Besonderheiten)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 11.02.2022
Fachlich freigegeben durch:

Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

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