Fischereilichen Hegeplan genehmigen lassen

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Volltext

Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und -flora aufstellen. Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen. Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.

Teaser

Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.

Verfahrensablauf

  • Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
    • Fischereiaufwand
    • Fänge
    • Besatz- und sonstige Hegemaßnahmen
  • Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan.
  • Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht.
  • Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt.
  • Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid.

Ansprechpunkt

Obere Fischereibehörde beim Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

Voraussetzungen

  • Ausübung der Fischereirechte
  • Offenes Gewässer

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular
  • Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

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