Stellvertretungserlaubnis für ein erlaubnisbedürftiges Gastgewerbe beantragen

Hinweise (Besonderheiten)

Der Antrag auf eine Stellvertretungserlaubnis ist von der Inhaberin oder dem Inhaber der Gaststättenerlaubnis persönlich zu stellen.

Die Antragsformulare müssen der Anlage zur Gaststättenverordnung (GastVO) entsprechen.