Sportförderung für Maßnahmen der dualen Karriere im Leistungssport beantragen
Urheber
Volltext
Sie können die Förderung der dualen Karriere im Leistungssport in Schleswig-Holstein als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung erhalten.
Sie umfasst die Unterstützung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen, die direkt der Koordination zwischen Schule und Training sowie der schulischen und sportlichen Weiterentwicklung der Leistungssportlerinnen und Leistungssportler dienen. Für Personalkosten erhalten Sie keine Förderung. Sie erhalten die Zuwendung als Projektförderung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen, wobei Maßnahmen bis zu einer Höhe von 5.000 Euro unterstützt werden. Sie müssen keinen Eigenanteil finanzieren. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.
Teaser
Wenn Sie als staatlich anerkannte Bildungseinrichtung Maßnahmen für die duale Karriere im Leistungssport durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.
Verfahrensablauf
- Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
- Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
- Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.
Ansprechpunkt
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34
Voraussetzungen
- Sie sind eine staatlich anerkannte Bildungseinrichtung.
- Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
- Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
- Sie beantragen die Förderung von sächlichen Anschaffungen und Maßnahmen.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
- Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen
Frist
Antrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt sein.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.
Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.
Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das »Sportland Schleswig-Holstein« hinzuweisen.
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein