Sportförderung für Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung beantragen

Urheber

Volltext

Sie können als Einrichtung eine Förderung des Landes Schleswig-Holstein erhalten, wenn Sie Sport und Bewegung im öffentlichen Raum basierend auf einer Sportentwicklungsplanung unterstützen.

Die Förderung unterstützt Projekte, die öffentliche Räume in aktive Zonen verwandeln. Ziel ist es einen unkomplizierten Zugang zu sportlichen Aktivitäten zu bieten und so die Gesundheit und das Wohlbefinden zu fördern.

Dies umfasst die Einrichtung von Fitnessparcours, Bewegungsflächen und Spielplätzen, die frei zugänglich sind und Menschen jeden Alters und jeder Fähigkeit zum Sport treiben einladen.

Sie können eine Förderung von höchstens 80 % Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten. Sie müssen eine Eigenbeteiligung von mindestens 20 % erbringen. Die Mindestfördersumme beträgt 5.000,00 Euro pro Maßnahme, die Höchstfördersumme 25.000,00 Euro pro Maßnahme. Sie müssen die personellen und sachlichen Folgekosten selbst zahlen.

Teaser

Wenn Sie zum Beispiel als Gemeinde Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung durchführen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Sportförderung vom Land erhalten.

Verfahrensablauf

  • Füllen Sie das Antragsformular aus und senden Sie es mit allen gegebenenfalls nötigen Unterlagen an die im Antrag angegebene zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
  • Sie bekommen eine Nachricht dazu, ob Sie die Förderung erhalten.

Zuständige Stelle

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport - Referat IV 34

Voraussetzungen

  • Sie können die Förderung für Maßnahmen für Sport und Bewegung im öffentlichen Raum auf Grundlage einer Sportentwicklungsplanung erhalten.
  • Sie beantragen die Förderung als:
    • Gemeinde/kreisangehörige, kreisfreie Stadt/Amt/Kreis
    • Zweckverband nach dem Gesetz kommunaler Zusammenarbeit (GkZ)
    • Anstalt des öffentlichen Rechts
  • Sie haben das Vorhaben bereits vollständig geplant.
  • Sie haben das Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Das Vorhaben findet in Schleswig-Holstein statt.
  • Sie beantragen eine Förderung in Höhe von mindestens 5.000 Euro und höchstens 25.000,00 Euro pro Maßnahme.
  • Sie müssen die zweckentsprechende Nutzung der geförderten Infrastruktur dinglich absichern, wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf eine Zuwendung aus Sportfördermitteln
  • Gegebenenfalls weitere erforderliche Anlagen

Frist

Sie müssen den Antrag bis 30.06. des Jahres, in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll, stellen.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte beachten Sie, dass Ausgaben für Reisekosten, Unterbringung, Verpflegung, Bekleidung und Verbrauchsmaterial nicht gefördert werden können.

Die Förderung wird nachrangig zu anderen Förderungen gewährt.

Bei einer Landesförderung ist durch öffentlichkeitswirksame Darstellung auf das »Sportland Schleswig-Holstein« hinzuweisen.

Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Förderung.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 18.12.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein