Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
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Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Teaser
Wenn Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie anschließend Ihren Familienstand im Melderegister ändern lassen.
Verfahrensablauf
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Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
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Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
Ansprechpunkt
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Voraussetzungen
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Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
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Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
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Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Erforderliche Unterlagen
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Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
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Identitätsnachweis
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Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
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Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Kosten
- Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
Frist
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein