Schulentwicklung planen

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Volltext

Bei der Planung Ihrer Schulentwicklung berücksichtigen Sie die Pläne der umliegenden Schulträger. Sie schreiben Ihre Planung regelmäßig fort und nehmen an der Abstimmung zur Schulentwicklungsplanung auf Kreisebene teil.

Sie beziehen gegebenenfalls die Beruflichen Gymnasien mit ein, um eine ausreichende Anzahl von Plätzen in der Oberstufe sicherzustellen.

Teaser

Als Schulträger sind Sie verpflichtet, Schulentwicklungspläne aufzustellen.

Verfahrensablauf

  • Sie erstellen den Schulentwicklungsplan und berücksichtigen dabei
    • Die Pläne der umliegenden Schulträger
    • Die Abstimmung auf Kreisebene
    • Schulgebäude und -anlagen
    • Verwaltungs- und Hilfspersonal
    • Ihren Sachbedarf.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie sind Schulträger

Erforderliche Unterlagen

  • Schulentwicklungsplan

Kosten

keine

Rechtsgrundlage(n)

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 13.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Schleswig-Holstein