Förderung von Investitionen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei beantragen

Urheber

Volltext

Was wird gefördert?

  • der Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs durch einen jungen Fischer;
  • die Erschließung von alternativen Einkommensquellen, sofern ein enger Bezug zur Fischereitätigkeit des Unternehmens besteht;
  • Investitionen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei, darunter:
    • ökonomische Nachhaltigkeit, z. B. Verarbeitung der Fänge an Bord, Steigerung von Mehrwert und Qualität der Fänge,
    • soziale Nachhaltigkeit, z. B. Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Hygiene,
    • ökologische Nachhaltigkeit, z. B. nachhaltige Fangtechniken oder selektive Fanggeräte;
  • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, etwa im Bereich der Hydrodynamik oder des Antriebssystems;
  • der Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen;
  • Investitionen an Bord für Zwecke der Fischereikontrolle;
  • die Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen.
  • Die Beschaffung neuer Waagen / Wiegesysteme zur Erfüllung der Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

Teaser

Sie können für verschiedenste Investitionen in der Fischerei im Rahmen der Förderung von Fischereibetrieben durch das "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" Zuschüsse beantragen.

Verfahrensablauf

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.

Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.

Für Maßnahmen im Bereich der Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen wählen Sie den Onlinedienst »Grundantrag EMFAF«.

Für alle weiteren Maßnahmen verwenden Sie bitte den Onlinedienst »Grundantrag EMFAF Flotte«.

Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Ansprechpunkt

An das Dezernat 30 "Fischereiförderung" im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)

Voraussetzungen

  • Ihr Geschäftsbetrieb befindet sich in Schleswig-Holstein
  • Die Fischerei ist Ihr Haupterwerb
  • Sie sind Mitglied in einer Erzeugerorganisation
  • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform (Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.)
  • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
  • wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug

Kosten

keine

Frist

Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 4 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 24.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein

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