Förderung im Bereich Innovation und Wissenstransfer im Fischereisektor beantragen

Urheber

Volltext

Was wird gefördert?

  1. Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Fischerei,
  2. die Erarbeitung von Wissen für und der gezielte Wissenstransfer an den Fischereisektor sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Fischerei,
  3. Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei sowie Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,
  4. die Verbesserung der Eigenorganisation des Fischereisektors zur Beförderung der Kommunikation und der Verbreitung von Wissen innerhalb des Sektors.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

Teaser

Sie können für Vorhaben im Bereich »Innovation und Wissenstransfer im Fischereisektor« im Rahmen des »Landesprogramms Fischerei und Aquakultur« Zuschüsse beantragen.

Verfahrensablauf

  • Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen. Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung.
  • Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.
  • Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Ansprechpunkt

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Antragsberechtigt sind:
    • anerkannte wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, gegebenenfalls in Partnerschaft mit Zusammenschlüssen von Fischern, mit Erzeugerorganisationen, mit Fischereiunternehmen und/oder Nichtregierungsorganisationen für Anträge zu diesen Förderbereichen:
      • Forschung und Entwicklung sowie Pilotvorhaben zur Lösung wissenschaftlicher, technischer und organisatorischer Probleme der Fischerei,
      • die Erarbeitung von Wissen für und der gezielte Wissenstransfer an den Fischereisektor sowie die Zusammenarbeit von Wissenschaft und Fischerei,
      • Untersuchungen zu Umweltauswirkungen der Fischerei sowie Forschung, Entwicklung und Pilotvorhaben zur Verbesserung der ökologischen Nachhaltigkeit der Fischerei,
    • Zusammenschlüsse der Erwerbsfischerei oder anerkannten Erzeugerorganisationen, gegebenenfalls in Partnerschaft mit anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtungen, wenn Förderung für die Verbesserung der Eigenorganisation des Fischereisektors zur Beförderung der Kommunikation und der Verbreitung von Wissen innerhalb des Sektors beantragt wird.
  • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag auf Förderung
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform (Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.)
  • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
  • wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug

Kosten

  • Gebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

Frist

Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.

Bearbeitungsdauer

  • 1 — 4 Woche(n)
    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag. 

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 26.02.2025
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz in Schleswig-Holstein