Ordnungswidrigkeit melden

Urheber

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Volltext

Wenn Sie den Verdacht haben, dass gegen geltende Vorschriften eine Ordnungswidrigkeit begangen wurde, können Sie dies der zuständigen Behörde melden. Die Anzeige kann schriftlich, mündlich oder elektronisch erfolgen.

Bitte geben Sie dabei möglichst genaue Informationen zum Sachverhalt, Zeitpunkt, Ort und beteiligten Personen an. Die Behörde prüft die Anzeige und entscheidet, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Mit Ihrer Anzeige tragen Sie zur Wahrung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit bei.

Teaser

Wenn Sie eine Ordnungswidrigkeit vermuten, können Sie diese bei der zuständigen Behörde melden.

Verfahrensablauf

  • Sie melden den Verdacht bei der zuständigen Behörde.
  • Die Behörde prüft Ihre Angaben.
  • Bei hinreichendem Verdacht wird ein Verfahren eingeleitet.
  • Sie erhalten gegebenenfalls Rückfragen oder weitere Informationen zum Verfahren.

Ansprechpunkt

Ordnungsamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung

Voraussetzungen

  • Sie haben einen konkreten Verdacht auf eine Ordnungswidrigkeit.
  • Sie können möglichst genaue Angaben zu Ort, Zeit und Sachverhalt machen.
  • Die Meldung erfolgt schriftlich, mündlich oder elektronisch.

Erforderliche Unterlagen

  • Genaue Beschreibung des Sachverhalts
  • Angaben zu Ort, Zeit und beteiligten Personen
  • Falls vorhanden, Beweismittel wie Fotos oder Dokumente

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist.

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Sie sind nicht verpflichtet, die Anzeige zu erstatten, leisten aber einen wichtigen Beitrag zur Sicherheit.

Unrichtige oder falsche Angaben können rechtliche Folgen haben.

Ihre Identität kann auf Wunsch vertraulich behandelt werden.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein des Landes Schleswig-Holstein