Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen
Urheber
Verfahrensablauf
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Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.
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Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.
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Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:
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vor Ort bei der zuständigen Behörde,
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elektronisch oder
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schriftlich.
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Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Frist
Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein