Urlaubsfischereischein genehmigen oder verlängern lassen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Kosten

Die genaue Gebührenbildung ist der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren zu entnehmen.

Die Höhe der Fischereiabgabe ergibt sich aus der Landesverordnung zur Durchführung des Fischereigesetzes.



  • Bei Antragstellung in einer Behörde: dieser Betrag enthält 10 Euro Fischereiabgabe und 22 Euro Verwaltungsgebühren

    Gebühr: 32,00 EUR (Vorkasse: ja)

  • Bei Antragstellung über den Onlinedienst: dieser Betrag enthält 10 Euro Fischereiabgabe und 10 Euro Verwaltungsgebühren

    Gebühr: 20,00 EUR (Vorkasse: ja)

Bearbeitungsdauer

Der digitale Urlaubsfischereischein wird direkt vor Ort ausgehändigt oder auf Wunsch per Mail übersandt. Bei Antragstellung über einen Onlinedienst wird der digitale Urlaubsfischereischein in das Postfach Ihres Servicekontos übermittelt. Dies kann einige Minuten dauern.

Rechtsbehelf

Wenn die obere Fischereibehörde den Urlaubsfischereischein nicht erteilt, wird sie Ihnen einen ablehnenden Bescheid zusenden. In diesem Falle können Sie Widerspruch einlegen. Wie Sie dies tun, wird in Ihrem Ablehnungsbescheid beschrieben.