Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen

Zuständige Stelle

In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.

Kosten

  • Gebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)

Bearbeitungsdauer

  • 2 — 4 Woche(n)

Urheber

Onlinedienste