Errichtung, wesentliche Änderung oder Stilllegung einer Jauche-, Gülle- und Silagesickersaftanlage (JGS-Anlage) anzeigen
Zuständige Stelle
In Schleswig-Holstein sind die unteren Wasserbehörden der Kreise beziehungsweise der kreisfreien Städte zuständig.
Kosten
- Gebühr: Mindestens 25,00 EUR, höchstens 1000,00 EUR. (Vorkasse: nein)
Bearbeitungsdauer
- 2 — 4 Woche(n)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal