Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation als Steuerfachangestellte oder Steuerfachangestellter beantragen

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Eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit dem deutschen Referenzberuf Steuerberaterin/Steuerberater ist nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG) nicht möglich, da die Zulassung in Deutschland als Steuerberaterin/Steuerberater das Bestehen der Steuerberaterprüfung erfordert.

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Sie möchten als Steuerberaterin/ Steuerberater Schleswig-Holstein tätig sein? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich an die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.

Zuständige Stelle

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Erforderliche Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Kosten

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Frist

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage(n)

Formulare

Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 05.10.2020
Fachlich freigegeben durch:

WiMi