Informationen zum Gesundheits- und Pflegeberufe-Pakt (GuP-Pakt)
Urheber
Volltext
Der Fachkräftemangel in Schleswig-Holstein stellt Akteurinnen und Akteure und Einrichtungen der Gesundheitsversorgung und Pflege vor immer größere Herausforderungen.
Mit dem GuP-Pakt wurde eine neue interdisziplinäre Arbeitsstruktur etabliert, um dem Fachkräftemangel in den Gesundheits- und Pflegeberufen aktiv entgegenzuwirken. Besondere Themen-Schwerpunkte werden sein:
- Schaffung einer Datengrundlage
- Aus und Weiterbildung (akademisch und nichtakademisch)
- Fachkräftesicherung
- Aufgabenverteilung
- Bildungs- und Chancengerechtigkeit
- Anerkennung ausländischer Abschlüsse
- Fachlich fundierter Austausch im fairen Miteinander
Im Rahmen von Arbeitsgruppen, deren Zusammensetzung jeweils aufgabenbezogen erfolgt, sollen konkrete Problemstellungen mit klaren Zielsetzungen bearbeitet werden, die zuvor in der gemeinsamen Diskussion herausgearbeitet wurden.
Der Pakt ist Teil der Fachkräfteinitiative Schleswig-Holstein (FI.SH), die im Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus angesiedelt ist.
Teaser
Mit dem Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe (GuP-Pakt) wurde eine neue Arbeitsstruktur etabliert, um den Fachkräftemangel im Bereich der Gesundheits- und Pflegeberufe möglichst effizient abzubauen sowie den weiter steigenden Personalbedarf decken zu können.
Verfahrensablauf
Haben Sie Fragen oder Anregungen zum Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe oder möchten Sie selbst ein Thema einreichen - dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf: GuP-Pakt@jumi.landsh.de .
Ansprechpunkt
An das Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Voraussetzungen
- Zum Erhalt des Formulars ist eine kurze Rücksprache mit dem Pakt für Gesundheits- und Pflegeberufe notwendig.
- Ebenso, wenn Interesse an einer Mitarbeit besteht.
Erforderliche Unterlagen
Formular zur Meldung eines möglichen Pakt-Themas
Rechtsgrundlage(n)
Koalitionsvertrag für die 20. Wahlperiode des Schleswig-Holsteinischen Landtages (2022-2027), Seite 58, Zeile 1963
Hinweise (Besonderheiten)
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch:
Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein
Kosten
- Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)