Öffentliche Bestellung und Vereidigung von Versteigerern
Volltext
Das Verfahren beginnt mit einem Antrag und ausführlichen Vorgesprächen. Nach der Prüfung der einzureichenden Unterlagen erfolgt in der Regel eine Überprüfung der so genannten besonderen Sachkunde vor einem Fachgremium. Es wird eine Vorab-Überprüfung der Auflistung von Versteigerungen, Veröffentlichungen und sonstiger Qualifikationsnachweise vorgenommen und eine Bewertung vorgelegter Objekte sowie eine schriftliche und mündliche Überprüfung durchgeführt. Das Überprüfungsverfahren endet mit je einem Votum des Fachgremiums und des Sachverständigenausschusses der Industrie- und Handelskammer (IHK).
In einem feierlichen Rahmen wird eine Vereidigung des zu bestellenden Versteigerers durch den Präsidenten/Präses der IHK vorgenommen, während der zu bestellende Versteigerer die Verpflichtungserklärung, die Vereidigungserklärung und die Einwilligung in die Datenverwendung unterzeichnet. Der Versteigerer erhält anschließend seine Bestellungsurkunde, den Versteigererausweis und den Versteigererstempel.
Die Bestellung wird veröffentlicht.
Öffentlich bestellte Versteigerer werden mit ihrem Einverständnis in Internetverzeichnisse aufgenommen.
Zusätzlich geben die Bestellungskörperschaften Listen und Verzeichnisse für ihren Bezirk oder ihre Region heraus, um Gerichte und Behörden, Wirtschaft und Öffentlichkeit zu informieren
Teaser
Wer als Versteigerin / Versteigerer tätig werden möchte, muss von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellt und vereidigt sein.
Ansprechpunkt
An die Industrie- und Handelskammer (IHK).
Erforderliche Unterlagen
- Antrag,
- Kopie der Versteigerer-Erlaubnis,
- Kopie der eigenen Versteigerer-Bedingungen und
- Auflistung über Versteigerungen der letzten 3 Jahre.
Kosten
Die unmittelbaren Kosten für ein Antragsverfahren liegen bei 720,00 Euro.
Hinzu kommen Kosten in Höhe von ca. 1.200,00 Euro für eine Überprüfung der besonderen Sachkunde.
Frist
Die Frist zur Einreichung der Unterlagen erfragen Sie bitte bei der zuständigen IHK.
Rechtsgrundlage(n)
Formulare
Antragformulare erhalten Sie bei der zuständigen IHK.
Hinweise (Besonderheiten)
Das Verfahren dauert rund neun Monate.
Eine ausführliche Vorbereitung durch Besuche von Fachseminaren und mehrjährige Erfahrung als Versteigerer ist anzuraten.
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.