Erdbestattung anmelden
Ansprechpunkt
Bitte wenden Sie sich:
- Für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin oder einen Arzt.
- Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
- Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung erfolgen soll.
- Für die Überführung vom Sterbe- oder Auffindungsort zum Friedhof oder Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Verfahrensablauf
- Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
- Der Leichnam wird in einem Sarg in eine Leichenhalle überführt.
- Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Erdbestattung durchzuführen.
In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.
- Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
- Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.
Voraussetzungen
- Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
- Der Tod wurde bei einer Leichenschau festgestellt.
Frist
- Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
- Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes bestatten lassen.
- Die Gemeinde kann eine andere Bestattungsfrist bestimmen, wenn eine Leichenöffnung angeordnet wurde.