Erdbestattung anmelden

Ansprechpunkt

Bitte wenden Sie sich:

  • Für die Durchführung der Leichenschau und die Ausstellung einer Todesbescheinigung an eine Ärztin oder einen Arzt.
  • Für die Ausstellung der Sterbeurkunde an das zuständige Standesamt.
  • Für die Bestattung an die Friedhofsverwaltung des Ortes, an dem die Beisetzung erfolgen soll.
  • Für die Überführung vom Sterbe- oder Auffindungsort zum Friedhof oder Krematorium an ein Bestattungsunternehmen.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

  • Der Tod Ihrer angehörigen Person wurde festgestellt (Leichenschau).
  • Der Leichnam wird in einem Sarg in eine Leichenhalle überführt.
  • Sie beauftragen ein Bestattungsunternehmen, die Erdbestattung durchzuführen.

In der Regel übernimmt und beauftragt das Bestattungsunternehmen alle weiteren Schritte.

  • Sie erhalten vom Arzt oder der Ärztin die Todesbescheinigung.
  • Sie reichen die Todesbescheinigung beim zuständigen Standesamt ein, um die Sterbeurkunde zu erhalten.

Voraussetzungen

  • Eine angehörige Person von Ihnen ist verstorben.
  • Der Tod wurde bei einer Leichenschau festgestellt.

Frist

  • Sie dürfen die verstorbene Person erst nach 48 Stunden nach Eintritt ihres Todes bestatten lassen.
  • Sie müssen die verstorbene Person innerhalb von 9 Tagen nach Eintritt des Todes bestatten lassen.
  • Die Gemeinde kann eine andere Bestattungsfrist bestimmen, wenn eine Leichenöffnung angeordnet wurde.