Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung

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Volltext

Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.

Teaser

Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.

Ansprechpunkt

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Rechtsgrundlage(n)

Hinweise (Besonderheiten)

Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).