Handwerkskammer: Mitgliedsbestätigung
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Volltext
Wenn Sie als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchten, müssen Sie eine Mitgliedsbestätigung der Handwerkskammer vorweisen. Diese wird Ihnen auf Antrag ausgestellt.
Teaser
Eine Mitgliedsbestätigung benötigt, wer als Unternehmer/in im Handwerk öffentliche Aufträge erhalten möchte.
Ansprechpunkt
An die zuständige Handwerkskammer (HWK).
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise (Besonderheiten)
Informationen und Beratungsangebote zum Ablauf öffentlicher Ausschreibungen finden Sie auch auf den Internetseiten Auftragsberatungsstelle Schleswig-Holstein e.V. der Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern (ABST).