Tiere: Eingriffe und Behandlungen an Tieren zur Aus-, Fort- oder Weiterbildung - Anzeige

Urheber

Volltext

Wollen Sie als Träger im Rahmen der Aus-, Fort- oder Weiterbildung für Heilhilfsberufe oder naturwissenschaftliche Hilfsberufe Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Teaser

Wer zum Zwecke der Aus-, Fort- oder Weiterbildung Eingriffe oder Behandlungen an Tieren durchführen lassen möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.

Ansprechpunkt

An das Ministerium für Energie­wende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).

Frist

Die Anzeige muss vor Aufnahme in das Lehrprogramm beziehungsweise vor Änderung des Lehrprogramms erfolgen.

Rechtsgrundlage(n)