Meldebescheinigung beantragen
Kosten
Bescheinigungen für Behörden im Inland (zum Beispiel für die Rentenversicherung, Krankenkasse, Familienkasse) werden nicht mehr kostenfrei erteilt, da diese Behörden eigenständig den Meldestatus abrufen können.
- Meldebescheinigung im elektronischen Verfahren
Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)
- Meldebescheinigungen nach § 18 Absatz 1 und 2 BMG
Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)
- Meldebescheinigung bei Rückgriff auf nicht automatisiert gespeicherte Daten
Verwaltungsgebühr: 20,00 EUR (Vorkasse: nein)
Urheber
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal