Meldebescheinigung beantragen

Kosten

Bescheinigungen für Behörden im Inland (zum Beispiel für die Rentenversicherung, Krankenkasse, Familienkasse) werden nicht mehr kostenfrei erteilt, da diese Behörden eigenständig den Meldestatus abrufen können.



  • Meldebescheinigung im elektronischen Verfahren

    Verwaltungsgebühr: Kostenfrei (Vorkasse: nein)

  • Meldebescheinigungen nach § 18 Absatz 1 und 2 BMG

    Verwaltungsgebühr: 10,00 EUR (Vorkasse: nein)

  • Meldebescheinigung bei Rückgriff auf nicht automatisiert gespeicherte Daten

    Verwaltungsgebühr: 20,00 EUR (Vorkasse: nein)

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal