Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
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Volltext
Grundsätzlich ist der Bundeswehr und dem Technischen Hilfswerk (THW) das Arbeiten auf wirtschaftlichem Gebiet untersagt, da ein Wettbewerb mit der gewerblichen Wirtschaft unerwünscht ist.
Sollen ausnahmsweise wirtschaftliche Leistungen erbracht werden (z.B. in Form von Hilfsleistungen), erfordern diese eine Bescheinigung der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) und/oder Handwerkskammer (HWK), dass die Arbeiten keine wirtschaftlich beeinträchtigenden oder nachteiligen Auswirkungen auf Betriebe der gewerblichen Wirtschaft haben (Unbedenklichkeitsbescheinigung).
Wirtschaftliche Leistungen können zum Beispiel sein:
- Ausgeben von Mahlzeiten bei Volksfesten,
- Vermieten von Zelten,
- Transporteinsätze,
- Kranarbeiten,
- Hubschrauberflüge,
- Baumfällung,
- Demontagearbeiten,
- Sprengen von Ruinen.
Teaser
Sofern Bundeswehr oder THW wirtschaftlich tätig werden, benötigen sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung.
Ansprechpunkt
An die zuständige Industrie- und Handwerkskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK).
Erforderliche Unterlagen
Angaben über
- Art und Zweck der beabsichtigten Maßnahme bzw. des Einsatzes,
- Einsatzort,
- Dauer der Maßnahme,
- Bezeichnung der durchführenden Einrichtung, welche Ortsgruppe,
- Gründe, warum kein gewerbliches Unternehmen für die Maßnahme in Frage kommt,
- Komplette Anschrift des Antragstellers mit Kontaktdaten für Rückfragen.
Kosten
Keine
Formulare
Der Antrag kann formlos schriftlich oder per E-Mail gestellt werden.
Hinweise (Besonderheiten)
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der IHK Schleswig-Holstein.