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Verkehrssicherungspflicht von Grundstückseigentümer*innen

Liebe Bürger*innen,

im Laufe des Jahres wachsen Bäume, Hecken und Sträucher kräftig und benötigen daher rechtzeitigen Rückschnitt. Wuchernde Hecken sowie überhängende Äste und Zweige, die über Geh- und Radwege sowie Fahrbahnen ragen, können Fußgänger, Radfahrer und Fahrzeuge behindern und gefährden.

Wir bitten alle Grundstückseigentümer*innen in Schwarzenbek, ihre Anpflanzungen an Gehwegen und Straßen bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Hierbei ist auch zu beachten, dass bei Ästen und Zweigen, die in die Fahrbahn ragen, eine Höhe von 4,50 m über der Fahrbahn freizuhalten ist. Über Geh- und Radwegen ist ein Rückschnitt auf eine Höhe von 2,50 m erforderlich. Achten Sie außerdem darauf, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten durch Anpflanzungen nicht verdeckt werden.

Bei Fragen oder Hinweisen steht Ihnen das Ordnungsamt der Stadt Schwarzenbek gerne zur Verfügung.

Kontakt:

Ordnungsamt

Stadt Schwarzenbek
Fachbereich Öffentliche Sicherheit & Soziales

Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

21.10.2024