Inhalt

Die neue Grundsteuer ab 2025

Anfang des Jahres 2025 werden alle Schwarzenbeker Grundbesitzeigentümer*innen einen neuen Grundsteuerbescheid erhalten.

Warum?

Die bisherigen Daten waren meist veraltet. Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht den Gesetzgeber dazu verpflichtet, die Grundsteuer zu reformieren und eine aktuelle Bewertung vorzunehmen. Das für Schwarzenbek zuständige Finanzamt in Ratzeburg hat in den letzten drei Jahren mit Ihrer Hilfe den Grundsteuerwert Ihrer Immobilie ermittelt.

Mehreinnahmen für die Stadt?

Nein, sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierung haben sich bereits im Jahr 2019 für eine Aufkommensneutralität der Grundsteuerreform ausgesprochen. Auch die kommunalen Landesverbände in Schleswig-Holstein haben ebenfalls zugesagt, sich dafür einzusetzen, dass die Hebesätze so angepasst werden, dass die Reform nicht zu Mehreinnahmen in den einzelnen Kommunen führt. Aufkommensneutralität heißt im Zuge der Grundsteuerreform, dass das Gesamtgrundsteueraufkommen einer Kommune, also die gesamten Einnahmen aus der Grundsteuer, unberührt/unverändert von der Reform bleiben soll. Das bedeutet jedoch nicht, dass auch die individuelle Grundsteuer gleichbleibt. Hier wird es Verschiebungen in beide Richtungen geben.

Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung am 12.12.2024 die aufkommensneutralen Hebesätze beschlossen. Der Hebesatz für die Grundsteuer A beträgt demnach ab dem 01.01.2025 388 % und für die Grundsteuer B 506 %.

Wie kann ich meine Grundsteuer selbst berechnen?

Die Berechnungsformel lautet:
Grundsteuermessbetrag (aus dem Bescheid des Finanzamts) x Hebesatz in Prozent = Grundsteuer pro Jahr

Beispiel:

Beträgt der Grundsteuermessbetrag ab 1. Januar 2025 100,00 € und der Hebesatz 506 %, so lautet der Rechenweg für die entsprechende Grundsteuer: 100,00 € x 506 / 100 = 506,00 €

Eine Bitte vorab an die Selbstzahler:

Leisten Sie an die Stadt bitte noch keine Grundsteuerzahlungen für das Jahr 2025 und löschen Sie eventuelle Daueraufträge. Bitte warten Sie auf Ihren neuen Grundsteuerbescheid. Die erste Fälligkeit ist erst im Februar 2025.

Wünschen Sie zukünftig eine Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren?

Sie finden unser Formular hier:

SEPA-Lastschriftmandat - Stadt Schwarzenbek

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Grundsteuerreform?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung:

Land Schleswig-Holstein - Grundsteuerreform

Bitte beachten Sie auch den nachfolgenden Flyer:

  • Ihre Grundsteuer vor Ort


20.12.2024