Ehe-Online: Ab sofort auch in Schwarzenbek verfügbar!
Die Stadt Schwarzenbek macht einen weiteren Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab sofort können Bürger*innen den neuen Online-Service „Ehe-Online“ nutzen.
Was ist „Ehe-Online“?
„Ehe-Online“ ist ein bundesweit einheitlicher digitaler Verwaltungsdienst nach dem EfA-Prinzip („Einer für Alle“). Das bedeutet: Einmal zentral entwickelt, steht der Dienst allen Kommunen und Bundesländern zur Verfügung und jetzt auch Ihnen hier in Schwarzenbek. Das Ziel ist es, Verwaltungsleistungen unkompliziert, schnell und jederzeit online verfügbar zu machen.
Welche Leistungen sind möglich?
Mit „Ehe-Online“ können Sie wichtige Anliegen rund um Ihre Eheschließung ganz bequem von zu Hause aus erledigen und zwar rund um die Uhr, ohne Wartezeiten und unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Der Service umfasst aktuell:
- Voranmeldung Ihrer Eheschließung
Übermitteln Sie Ihre ersten Angaben online und erleichtern Sie so die weitere Anmeldung beim Standesamt. - Anmeldung der Eheschließung
Reichen Sie die Anmeldung direkt digital ein (inklusive Upload der erforderlichen Unterlagen). - Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Stellen Sie Ihren Antrag online, wenn Sie für eine Eheschließung im Ausland ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen. - Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe
Lassen Sie Ihre Ehe in das deutsche Eheregister eintragen und erhalten Sie eine deutsche Eheurkunde. - Eheurkunde beantragen
So funktioniert es
Der Zugang zu „Ehe-Online“ erfolgt über unsere Internetseite oder dem ZuFISH (Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein). Je nach Leistung benötigen Sie dafür ein digitales Ausweismittel, wie den neuen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion oder eine europäische eID. Alle Abläufe sind durchgängig digital, rechtssicher und selbstverständlich datenschutzkonform gestaltet.
Jetzt ausprobieren – Ihre Ehe beginnt digital!
Nutzen Sie ab sofort den neuen Service „Ehe-Online“ – schnell, einfach und bequem. Bei Fragen steht Ihnen das Team des Standesamts gerne zur Verfügung.