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Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bürgermeisterwahl 2026

Die Stadt Schwarzenbek wählt am 07. Juni 2026 eine neue hauptamtliche Bürgermeisterin / einen neuen hauptamtlichen Bürgermeister. Hierfür können ab sofort Wahlvorschläge eingereicht werden.

Frist zur Einreichung

Wahlvorschläge müssen bis spätestens 13. April 2026, 18:00 Uhr (Ausschlussfrist) schriftlich bei der Gemeindewahlleiterin eingereicht werden:

Gemeindewahlleiterin der Stadt Schwarzenbek
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Es wird empfohlen, Wahlvorschläge frühzeitig einzureichen, damit eventuelle Mängel rechtzeitig behoben werden können.

Wer ist wählbar?

Wählbar ist, wer

  • die Wählbarkeit zum Deutschen Bundestag besitzt (auch EU-Bürger*innen anderer Mitgliedstaaten sind wählbar) und
  • am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist.

Wer darf Wahlvorschläge einreichen?

  • Politische Parteien und Wählergruppen, die in der Stadtverordnetenversammlung vertreten sind – auch als gemeinsamer Wahlvorschlag möglich
  • Einzelbewerber*innen, die sich selbst vorschlagen
Besonderheiten für Einzelbewerbungen

Ein Wahlvorschlag von Einzelbewerber*innen muss von mindestens 135 Wahlberechtigten aus Schwarzenbek persönlich unterschrieben sein.

Erforderliche Unterlagen

Für jeden Wahlvorschlag sind folgende Angaben und Dokumente einzureichen:

Angaben zur Person
  • Familienname, Vorname(n)
  • Beruf/Stand
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehörigkeit
  • Anschrift (Hauptwohnung)
Weitere Unterlagen
  • Schriftliche Zustimmung der vorgeschlagenen Person
  • Bescheinigung der Wählbarkeit
  • Bei Parteien/Wählergruppen: Unterlagen zur Wahl der Bewerberin / des Bewerbers in der Aufstellungsversammlung
  • Unterschriftenlisten (bei Einzelbewerbungen mindestens 135 Unterschriften)

Amtliche Formblätter stehen bei der Gemeindewahlleiterin zur Verfügung.

Wichtige Hinweise

  • Jede Partei oder Wählergruppe darf nur einen Wahlvorschlag einreichen bzw. sich nur an einem gemeinsamen Wahlvorschlag beteiligen.
  • Personen, die auf mehreren Wahlvorschlägen stehen, können nicht zugelassen werden.
  • Liegen keine gültigen Wahlvorschläge vor oder erhält eine Einzelbewerberin / ein Einzelbewerber nicht die notwendige Mehrheit, erfolgt die Wahl durch die Stadtverordnetenversammlung.

Kontakt

Wahlen

Stadt Schwarzenbek
Fachbereich Öffentliche Sicherheit & Soziales

Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

01.12.2025