Streu- und Schneeräumpflicht
Aufgrund der aktuellen Witterung weisen wir darauf hin, dass alle Anwohner*innen verpflichtet sind, ihrer Streu- und Schneeräumpflicht nachzukommen.
Insbesondere in verkehrsberuhigten Bereichen („Spielstraßen“) sowie in Straßen ohne Winterdienst kommt es derzeit stellenweise zu erheblicher Glätte. In diesen Bereichen sind die Anwohner*innen verpflichtet, neben den Gehwegen auch die Straße zu räumen oder bei Glätte abzustreuen. Um die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmenden zu gewährleisten, ist hier besondere Aufmerksamkeit erforderlich.
Wir bitten daher alle Verpflichteten, unverzüglich die Gehwege und die Straßen von Schnee zu räumen und geeignete Streumittel zur Glättebekämpfung einzusetzen.
Die Streu- und Schneeräumpflicht ist in der Satzung über die Straßenreinigung der Stadt Schwarzenbek geregelt. Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier: