Hauptausschuss (HA)
Der Hauptausschuss (Kurzform „HA“) ist der politische Dreh- und Angelpunkt unterhalb der Stadtverordnetenversammlung. Er befasst sich im Wesentlichen mit verwaltungsinternen Aufgaben. Personalangelegenheiten werden hier ebenso behandelt wie kommunalverfassungsrechtliche Fragestellungen. Neben diesen Aufgaben fungiert der Hauptausschuss bei Bedarf auch als Koordinationsgremium.
Zusammensetzung:
9 Stadtverordnete (gegebenfalls zusätzlich beratende Mitglieder) und Bürgermeister*in ohne Stimmrecht (gemäß § 45 a i. V. m. § 46 Absatz 2 Gemeindeordnung).