Politisches Amt und Familie vereinbaren?
Für die ehrenamtliche Mitarbeit gibt es eine Aufwandsentschädigung beziehungsweise Sitzungsgelder, deren Höhe in der Entschädigungssatzung der jeweiligen Stadt oder Gemeinde geregelt ist. Nachgewiesene Kosten für Kinderbetreuung oder zu pflegender Angehöriger werden ersetzt. Ebenso werden durch die ehrenamtliche Tätigkeit entgangener Verdienst, Fahrt- und Reisekosten erstattet. Näheres regelt die Entschädigungsverordnung (EntschVO) des Landes Schleswig-Holstein in Abschnitt 3, § 13 - 16.
Weit wichtiger ist aber Ihr Engagement.