Mitfahrzentrale: Anzeige
Volltext
Wenn Sie eine Mitfahrzentrale betreiben wollen, müssen Sie dies der zuständigen Behörde als »stehendes Gewerbe« anzeigen.
Teaser
Wer Sie eine Mitfahrzentrale betreiben möchte, muss dies der zuständigen Behörde anzeigen.
Ansprechpunkt
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie gewerblich tätig werden wollen.
Kosten
Derzeit fallen 25,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an.
Rechtsgrundlage(n)
- § 14 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1.1 - VwGebV.
Onlinedienste
Urheber
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