Bürgermeisterin oder Bürgermeister: hauptamtlich

Urheber

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Ansprechpunkt

Die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister in hauptamtliche verwalteten Gemeinden leitet die Verwaltung der Gemeinde in eigener Zuständigkeit nach den Zielen und Grundsätzen der Gemeindevertretung und im Rahmen der von der Gemeindevertretung bereitgestellten Mittel.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 15.11.2021
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein