Auskunft zu einem Flächennutzungsplan beantragen

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahrensablauf

  • Sie prüfen, ob Ihre Kommune den gewünschten Flächennutzungsplan im Internet bereitgestellt hat.

  • Wenn nicht, wenden Sie sich persönlich, telefonisch, schriftlich oder per Mail an die für den Flächennutzungsplan örtlich zuständige Kommune.

  • Die Kommune entscheidet anschließend, wie die Auskunft gewährt wird:

    • vor Ort bei der zuständigen Behörde,

    • elektronisch oder

    • schriftlich.

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Frist

Es gibt keine Frist. Die Auskunft kann jederzeit beantragt werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer richtet sich nach dem Bundesrecht.

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben am: 01.07.2024
Fachlich freigegeben durch:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

örtlich zuständige Kommune, in der das im Flächennutzungsplan beschriebene Gebiet liegt