Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)

Volltext

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

Teaser

Zur Altenhilfe gehört unter anderem die Hilfe bei der Beschaffung einer geeigneten Wohnung oder einer Betreuungseinrichtung.

Ansprechpunkt

Sozialamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt beziehungsweise der Gemeinde.

Kosten

Keine

Rechtsgrundlage(n)

§ 71 SGB XII

Onlinedienste

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal