Stadt Schwarzenbek

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Öffnungszeiten

Bitte vereinbaren Sie einen Termin für Ihr Anliegen im Bürgerservice!

Montag:
09:00 - 12:00 Uhr

Dienstag*:
09:00 - 12:00 Uhr sowie
14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch:
09:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag:
09:00 - 12:00 Uhr sowie
14:00 - 18:00 Uhr

Freitag:
09:00 - 12:00 Uhr

*Das Sozial- und das Standesamt sind vormittags ausschließlich telefonisch erreichbar. Die Stadtkasse (Zahlungsverkehr) hat geschlossen.

Inhalt

Verwaltungsfachangestellte/r

Personal Ausbildung LogoHier erhalten Sie Informationen bezüglich der Ausbildung zum/zur Verwaltungsfachanstellten.

Wenn Sie weitere Fragen haben oder mehr Informationen über ein bestimmtes Thema benötigen, wenden Sie sich bitte an:

Wappen der Stadt Schwarzenbek

Frau Lüdtke
Fachbereich Zentrale Steuerung & Service
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Telefon:
04151 881143

Fax:
04151 881292

E-Mail:

Internet:

Raum:
314 - 1. Obergeschoss


Ausbildungsinhalte und –verlauf

Mit einer Ausbildung zur/zum Verwaltungsfachangestellten bei der Stadt Schwarzenbek wird Ihnen umfassendes praktisches und theoretisches Wissen vermittelt.

Nach der Beendigung Ihrer Ausbildung steht Ihnen nahezu der gesamte nicht-technische Öffentliche Dienst mit mehr als 4,5 Millionen Arbeitsplätzen in Deutschland offen.
 
Im Rahmen Ihres praktischen Ausbildungsteils können Sie die Vielschichtigkeit der Verwaltungstätigkeiten kennenlernen und gleichzeitig Ihr Wissen einsetzen.

Während dieser Zeit lernen Sie folgende Ausbildungsbereiche näher kennen:

  • Sachgebiet Steuerangelegenheiten
  • Sachgebiet Bauverwaltung
  • Sachgebiet Schulen, Kindergärten und Sport
  • Sachgebiet Öffentliche Ordnung
  • Sachgebiet Stadtkasse
  • Sachgebiet Kämmerei und Liegenschaften
  • Sachgebiet Personal, Standesamt und Innere Dienste
  • Sachgebiet Sozialangelegenheiten

Im theoretischen Teil Ihrer Ausbildung werden Sie die Berufsschule in Mölln und die Verwaltungsakademie in Bordesholm besuchen.

 

Dauer der Ausbildung

Die Dauer der Ausbildung beträgt drei Jahre. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Verkürzung von bis zu sechs Monaten möglich.

 

Schulische Voraussetzungen

Es ist mind. einer der folgenden Schulabschlüsse erforderlich:

  • Realschulabschluss
  • Fachhochschulreife
  • Abschluss der Höheren Handelsschule