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Behindertenbeauftragter der Stadt Schwarzenbek
Herzlich Willkommen auf der Seite des Behindertenbeauftragten der Stadt Schwarzenbek!
Am 22. November 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzenbek mich zum Behindertenbeauftragten ernannt. Das Ehrenamt eines Beauftragten für Menschen mit Behinderungen wurde geschaffen, um Barrierefreiheit im Stadtbereich und die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
Als Behindertenbeauftragte vertrete ich die Interessen der Menschen mit einer Behinderung und setze mich für deren Belange ein.
Als kommunaler Beauftragter für Menschen mit Behinderungen berate und informiere ich Behinderte, koordiniere deren Anliegen und Anregungen und leite diese an die zuständigen Stellen weiter.
Außerdem setze ich mich für Barrierefreiheit in allen gestalteten Lebensbereichen wie zum Beispiel bei Gebäuden, Plätzen im Straßen- und öffentlichen Personenverkehr oder bei der Kommunikation und Nutzung von Medien ein.
Hierzu arbeite ich mit den politischen Ausschüssen der Stadt, mit der Verwaltung und den Organisationen der Behindertenhilfe zusammen.
Das Amt wurde geschaffen um Ihre Anliegen zu bündeln und bei den zuständigen Stellen einzubinden. Wenden Sie sich gerne mit Ihren Fragen oder Anregungen an mich. Meine Erreichbarkeit können Sie ebenfalls dieser Seite entnehmen.
Aktuelles und Termine werden auf dieser Seite eingestellt und sollen Sie laufend informieren.
Machen Sie gerne einen Termin unter der Mobil-Telefonnummer 015202655513. Wir können uns in meiner Sprechstunde, jeden 2.ten Donnerstag im Monat von 14:00 bis 16:00 Uhr im Rathaus von Schwarzenbek (Zimmer 416) treffen oder an einem von Ihnen gewünschten Ort.
Ihr Klaus Gawlik
Behindertenbeauftragter Stadt Schwarzenbek
Kontakt:
Herr Klaus Gawlik
Behindertenbeauftragter
Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek
Aktuelles
Leider hat uns das Corona-Virus immer noch fest im Griff. Wenn jemand mit Behinderung ein Problem hat, kann man mich gerne anrufen. Meine Sprechstunde kann aus den bekannten Gründen immer noch nicht im Rathaus stattfinden. Wir werden auf alle Fälle eine Lösung unter Einhaltung der Abstandsregel finden. Diese Möglichkeiten wurden auch schon genutzt.
Wenn Sie Fragen oder Probleme wegen ihrer Behinderung haben und / oder Ärger mit den Ämtern oder Kassen, rufen Sie mich einfach an, wir finden eine Lösung auch in Zeiten von Corona.
Der Behindertenbeauftragte ist wie folgt zu erreichen:
Handy: 0152 02655513
Telefon: 04151 5675
E-Mailadresse: behindertenbeauftragter@schwarzenbek.de
Rechtliche Grundlagen
Zur Wahrnehmung der Interessen der von einer Behinderung betroffenen Einwohner/innen der Stadt Schwarzenbek wird durch die Stadtverordnetenversammlung ein/e Beauftragte/r für die Belange von Menschen mit einer Behinderung (Behindertenbeauftragte/r) bestellt.
Die Bestellung erfolgt für die Dauer von drei Jahren. Die/der Behindertenbeauftragte sollte selbst eine Behinderung haben. Eine Abberufung durch die Stadtverordnetenversammlung ist mit einer 2/3 Mehrheit der Stadtverordnetenversammlung möglich.
Zur/zum Beauftragten für Menschen mit Behinderung in der Stadt Schwarzenbek können nur Personen bestellt werden, die ihren Wohnsitz in der Stadt Schwarzenbek haben und nicht Mitglied der Stadtverordnetenversammlung, eines Beirates oder Ausschusses sind.
Die/der Behindertenbeauftragte ist unabhängig, parteipolitisch neutral und konfessionell unabhängig.
Die/der Behindertenbeauftragte ist ehrenamtlich tätig und nicht an Weisungen gebunden. Sie/er ist kein Organ der Stadt Schwarzenbek. Im Rahmen ihres/seines Aufgabenbereiches unterstützen die Selbstverwaltungsorgane der Stadt Schwarzenbek die/den Behindertenbeauftragten. Sie beziehen sie/ihn in die Entscheidungsfindung ein und informieren sie/ihn rechtzeitig über die Angelegenheiten ihres/seines Aufgabenbereiches. Die/der Vorsitzende erteilt der/dem Behindertenbeauftragten auf Verlangen in Angelegenheiten ihres/seines Aufgabenbereiches ein Rederecht.
Die Arbeit der/des Behindertenbeauftragten basiert auf dem Gesetz zur Gleichstellung von behinderten Menschen des Landes Schleswig Holstein mit Gültigkeit vom 21.12.2002 in der jeweils gültigen Fassung.
Die/der Behindertenbeauftragte ist organisatorisch dem Fachbereich Öffentliche Sicherheit und Soziales zugeordnet.
Die vollständige Satzung der Stadt Schwarzenbek können Sie hier herunterladen:
Ziele und Aufgaben
Die/der Behindertenbeauftragte/r vertritt die besonderen Interessen der Menschen mit einer Behinderung und setzt sich für deren Belange ein.
Sie/er berät und informiert Behinderte, koordiniert deren Anliegen und Anregungen und leitet diese an die zuständigen Stellen weiter.
Zu den Aufgaben der/des Behindertenbeauftragten gehören insbesondere die Unterstützung der Stadtverordnetenversammlung und deren Ausschüsse durch beratende Stellungnahmen und Empfehlungen in allen Angelegenheiten, die die Belange behinderter Menschen betreffen.
Die/der Behindertenbeauftragte gibt Stellungnahmen und Empfehlungen gegenüber der Stadtverordnetenversammlung und/oder den Fachausschüssen bei Planungen und vor Entscheidungen, die behinderte Menschen betreffen, ab.
Sie/er vertritt die Interessen behinderter Menschen beim Wohnungsbau, beim Bau öffentlicher Gebäude und Einrichtungen sowie beim Bau öffentlicher Verkehrseinrichtungen.
Die/der Behindertenbeauftragte legt einmal jährlich der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzenbek einen Tätigkeitsbericht vor.
Den jährlichen Tätigkeitsbericht können Sie hier herunterladen:
- Bericht folgt -
Informationen
Für alle, die noch mehr erfahren möchten:
Die Infobroschüre der
Stadt Schwarzenbek
-
ebenfalls kostenlos im
Rathaus zu erhalten!