Stadt Schwarzenbek

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Bauleitpläne

StadtwappenIm Fachbereich 3 - Bauen und Umwelt werden die Planungen für die künftige räumliche Entwicklung der Stadt Schwarzenbek
entwickelt und aufgestellt.

Grundlage hierfür ist der Flächennutzungsplan für das gesamte Stadtgebiet sowie die Bebauungspläne für die einzelnen Quartiere.

Die Bauleitpläne der kreisangehörigen Kommunen im Kreis Herzogtum Lauenburg sind zudem über folgenden Link im Internet einsehbar:
Bauleitplanung Kreis Herzogtum Lauenburg


Zu den Aufgaben zählen die städteplanerische Einzelplanung und die Verkehrs- und Freiraumplanung. Nach und nach werden wir Ihnen die aktuellen Vorhaben sowie die Beteiligungen am Bauleitplanverfahren aufzeigen und die rechtskräftigen Bauleitpläne auf unserer Internetseite veröffentlichen.     
 
Der Fachbereich Bauen und Umwelt hilft bei folgenden Baufragen und städtebaulichen Themen

  • Generelle Zulässigkeit des Vorhabens
  • Gibt es einen Bebauungsplan?
  • Wenn ja, was setzt er fest?
  • Dachgeschoss nutzen und wann wird es zum Vollgeschoss?
  • Ist eine Baugenehmigung erforderlich?
  • Welches Verfahren ist anzuwenden?
  • Möglichkeiten des An- und Umbaus
  • Was ist beim Bau einer Garage zu beachten?
  • Welche Nutzung ist zulässig und in welchem Umfang?
  • Wann wird für Nebenanlagen eine Genehmigung erforderlich?
  • Wann muss der Nachbar beteiligt werden?
  • Genehmigungsfreie Vorhaben und was ist hierbei zu beachten?

Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Stadt Schwarzenbek nach Maßgabe des Baugesetzbuches vorzubereiten und zu leiten. Die Bauleitplanung richtet sich in ihrem Inhalt darauf, wie der Grund und Boden genutzt werden soll und erfasst räumlich die Grundstücke im Stadtgebiet.

Methodisch vollzieht sich die Bauleitplanung in einer vorbereitenden und einer verbindlichen Stufe. Der vorbereitende Bauleitplan ist der Flächennutzungsplan und der verbindliche der Bebauungsplan. Grundsätzlich entscheidet die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Schwarzenbek darüber, ob, wie und wann sie plant.

Man spricht hier oft auch von der Planungshoheit der Stadt, das heißt aber nicht, Planungssouveränität in dem Sinne, dass die Stadt nach freiem Belieben entscheiden kann, sondern ist eher eine Ermessensentscheidung.

Im Baugesetzbuch ist hierzu ausgeführt, dass ein Bauleitplan aufzustellen ist, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist. Es besteht aber auf die Aufstellung von Bauleitplänen kein Anspruch.

B-Plan Nr47 Logo

Der Bauleitplan hat sich den Zielen der Raumordnung anzupassen und hat die Grundsätze des § 1 Baugesetzbuch zu gewährleisten. So heißt es z. B. in § 1 Abs. 5 Baugesetzbuch:
"Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern und die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln, auch in Verantwortung für den allgemeinen Klimaschutz, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln."

Die Festsetzungen im Bauleitplan sind im Gegensatz zum Flächennutzungsplan bindend.

Flächennutzungsplan Beim Flächennutzungsplan handelt es sich um eine politische Willensbekundung, in der die  städtebauliche Entwicklung der Stadt Schwarzenbek für die nächsten Jahre festgelegt wird. Der Plan wird nicht als Satzung beschlossen und ist somit auch kein Verwaltungsakt, der ein Baurecht ableitet.

Mit der Bauleitplanung werden durch die Stadtverordnetenvertretung Räume im Stadtgebiet einer bestimmten Nutzung zugewiesen – als Bauland und für andere Zwecke als Nicht-Bauland – und dadurch die Entwicklung der Stadt geordnet und geleitet.