Schiedsamt
Nicht jeder Nachbarschaftsstreit muss gleich vor Gericht enden. Dafür sind die Schiedspersonen da.
Jede Gemeinde hat eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson zu stellen. Diese sind ehrenamtlich tätig und für die Durchführung von Schlichtungsverfahren zuständig. Gewählt werden die Schiedspersonen von der Stadtverordnetenversammlung für eine Amtszeit von insgesamt 5 Jahren.