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Erklärung zur Barrierefreiheit

Icon für die Barrierefreiheit

Die Stadt Schwarzenbek ist bemüht, ihre Webseite barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit § 11 Absatz 1 Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) sowie den Anforderungen der Barrierefreiheit gemäß § 13 Absatz 3 LBGG.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www.schwarzenbek.de.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist teilweise mit § 13 Absatz 3 LBGG vereinbar.

Nicht barrierefreie Bereiche

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:

  • Einige Eingabefelder sind nicht mit Alternativtexten versehen.
  • Das notwendige Kontrastverhältnis wird nicht auf jeder Seite erreicht.

Wir haben versucht unsere Internetseite möglichst barrierearm für Sie zu gestalten. Falls uns das nicht an jeder Stelle gelungen ist, nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.

Kontaktformular

Über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende barrierefreie Inhalte

Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 01.03.2024 erstellt. Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung. Die Erklärung wurde zuletzt am 29.03.2024 überprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter:

Herr Norbert Lütjens

Stadt Schwarzenbek
Der Bürgermeister

Ritter-Wulf-Platz 1
21493 Schwarzenbek

Beschwerdeverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Beschwerdestelle des Landes Schleswig-Holstein gemäß Landesbehindertengleichstellungsgesetz (LBGG) wenden. Die Beschwerdestelle hat die Aufgabe, Konflikte zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Schleswig-Holstein zu lösen. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Beschwerdestelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Beschwerdeverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Auf der Internetseite der Beschwerdestelle finden Sie alle Informationen zum Beschwerdeverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Beschwerdeverfahren abläuft. Sie erreichen die Beschwerdestelle unter folgender Adresse:

Beschwerdestelle für barrierefreie Informationstechnik

Postanschrift:

Postfach 7121
24171 Kiel

Büroanschrift:

Karolinenweg 1
24105 Kiel