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Finanzen

Liebe Bürger*innen,

die Stadt Schwarzenbek stellt für jedes Jahr, das sogenannte Haushaltsjahr, eine Haushaltssatzung und einen Haushaltsplan auf. Das Haushaltsjahr beginnt jeweils am 01.01. und endet am 31.12. Haushaltssatzung und Haushaltsplan werden von der Stadtverordnetenversammlung beraten und beschlossen. Mit der Haushaltssatzung wird der Haushaltsplan für die Verwaltung verbindlich; er ermächtigt die Verwaltung, Einnahmen zu erwirtschaften und Ausgaben zu tätigen. Seit dem Jahr 2008 führt die Stadt Schwarzenbek ihre Finanzgeschäfte nach den Vorgaben der doppelten Buchführung (Doppik).

Bei erheblichen Abweichungen, die sich im Verlauf eines Haushaltsjahres abzeichnen, kann der Haushaltsplan durch eine Nachtragshaushaltssatzung und einen Nachtragshaushaltsplan geändert werden. Einzelne Bestandteile der Haushaltssatzung, wie zum Beispiel die Festsetzung der Kredite für Investitionen, unterliegen – je nach Haushaltslage – der Genehmigungspflicht der Kommunalaufsichtsbehörde. Nach Ablauf eines Haushaltsjahres legt die Verwaltung Rechenschaft über das vergangene Jahr im Rahmen eines Jahresabschlusses dar. Der Jahresabschluss wird von dem Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Für den Schulverband Schwarzenbek Nordost gelten die Ausführungen entsprechend, da der Schulverband ein Zweckverband besonderer Art und damit eine eigene Körperschaft darstellt. An die Stelle der Stadtverordnetenversammlung tritt die Schulverbandsversammlung.

Neben dem reinen Zahlenwerk stellt die Stadt Schwarzenbek seit einiger Zeit ihren Haushalt auch digital zur Verfügung. Der Haushaltsplan wird dabei visualisiert mit seinen Erträgen und Aufwendungen sowie den Investitionen durch die Verwendung von Schaubildern, Tabellen und Diagrammen dargestellt. Mit einem Klick auf den "Interaktiven Haushalt" navigieren Sie durch den Haushalt der Stadt Schwarzenbek.